Anlage 8d – (zu § 25b Absatz 3)Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2084 - 2089; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) Fundstelle Vorbemerkungen auto S2 Der Internationale Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist ein Heft in Form DIN A6 (148 mm x 105 mm) mit grauem Umschlag und acht weißen Innenseiten. normal normal Die Vorder- und Rückseite des ersten Umschlagblattes und die Seiten 1 bis 7 sind nachstehend wiedergegeben. Die Seite 8 bleibt frei. normal normal Die Fußnoten (Erläuterungen) und die zu ihnen gehörenden Zahlen im Text des Musters sind in den Vordruck nicht zu übernehmen. normal normal Die Fahrzeugklassen bzw. -unterklassen sind wie folgt definiert: A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder), normal normal A Krafträder, normal normal B Kraftfahrzeuge, die nicht der Klasse A angehören, mit einer zulässigen höchsten Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, bei denen die Zahl der Sitzplätze, ausgenommen der Fahrersitz, nicht mehr als acht beträgt; oder Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen Gesamtmasse höchstens 750 kg beträgt; oder Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen Gesamtmasse 750 kg, jedoch nicht die Leermasse des Kraftfahrzeugs übersteigt, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Kraftfahrzeug und Anhänger 3 500 kg nicht überschreitet, normal normal C1 Kraftfahrzeuge, die nicht der Klasse D angehören, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg; oder Kraftfahrzeuge der Unterklasse C1 mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt, normal normal C Kraftfahrzeuge, die nicht der Klasse D angehören, mit einer zulässigen höchsten Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg; oder Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet, normal normal D1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz; oder Kraftfahrzeuge der Unterklasse D1 mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt, normal normal D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen, den Fahrersitz ausgenommen; oder Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet, normal normal BE Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg und die Leermasse des Kraftfahrzeugs überschreitet; oder Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg überschreitet, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmasse der so verbundenen Fahrzeuge 3 500 kg übersteigt, normal normal C1E Kraftfahrzeuge der Unterklasse C1 mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, jedoch nicht die Leermasse des Kraftfahrzeugs, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse der so verbundenen Fahrzeuge 12 000 kg nicht übersteigt, normal normal CE Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, normal normal D1E Kraftfahrzeuge der Unterklasse D1 mit einem Anhänger, der nicht der Personenbeförderung dient und dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, nicht jedoch die Leermasse des Kraftfahrzeugs, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse der so verbundenen Fahrzeuge 12 000 kg nicht übersteigt (s. auch § 25b Absatz 3), normal normal DE Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt. normal normal normal arabic normal normal Bei der Ausstellung des Internationalen Führerscheins nach § 25b Absatz 3 sind folgende Klassen bzw. Beschränkungen zu erteilen: col1 1 5* col2 2 5* col3 3 10* deutsche Fahrerlaubnisklasse 1 center col1 middle internationale Fahrerlaubnisklasse 1 center col2 middle Beschränkungen 1 center col3 middle bottom A1 1 col1 A1, B 1 col2 A1 ≤ 0,1 kW/kg B: dreirädrige Kfz ≤ 15 kW 1 col3 A2 1 col1 A 1 col2 A ≤ 35 kW A ≤ 0,2 kW/kg 1 col3 A 1 col1 A, B 1 col2 B: nur dreirädrige Kfz 1 col3 B 1 col1 B 1 col2 1 col3 C1 1 col1 C1 1 col2 1 col3 C 1 col1 C 1 col2 1 col3 D1 1 col1 D1 1 col2 D1 ≤ 8 m 1 col3 D 1 col1 D 1 col2 1 col3 BE 1 BE 1 BE: Anhänger ≤ 3 500 kg 1 C1E 1 col1 C1E 1 col2 1 col3 CE 1 col1 CE 1 col2 1 col3 D1E 1 col1 D1E 1 col2 1 col3 DE 1 col1 DE 1 col2 1 col3 top left 50 3 1 all 1 1 %yes; normal normal Bei der Ausstellung des Internationalen Führerscheins nach § 25b Absatz 3a sind folgende Klassen bzw. Beschränkungen zu erteilen: col1 1 5* col2 2 5* col3 3 10* deutsche Fahrerlaubnisklasse 1 center col1 middle internationale Fahrerlaubnisklasse 1 center col2 middle Beschränkungen 1 center col3 middle bottom A1 1 A1 1 1 A beschränkt 1 A 1 A ≤ 35 kW A ≤ 0,2 kW/kg 1 A 1 col1 A 1 col2 1 col3 B 1 col1 B 1 col2 1 col3 C1 1 col1 C1 1 col2 1 col3 C 1 col1 C 1 col2 1 col3 D1 1 col1 D1 1 col2 1 col3 D 1 col1 D 1 col2 1 col3 BE 1 BE 1 1 C1E 1 col1 C1E 1 col2 1 col3 CE 1 col1 CE 1 col2 1 col3 D1E 1 col1 D1E 1 col2 D1E: Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung benutzt werden 1 col3 DE 1 col1 DE 1 col2 1 col3 top left 50 3 1 all 1 1 %yes; Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Beschränkungen, die sich aus der unterschiedlichen Definition der Fahrerlaubnisklassen, der Bestandsschutzregelungen sowie eignungsbedingter Einschränkungen ergeben, eintragen. normal normal normal arabic (Vorderseite des ersten Umschlagblattes) bgbl1_2010_j2279-1_0010_thumb.gif bgbl1_2010_j2279-1_0010.pdf pdf PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt (Rückseite des ersten Umschlagblattes) bgbl1_2010_j2279-1_0020_thumb.gif bgbl1_2010_j2279-1_0020.pdf pdf PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt bgbl1_2010_j2279_0021_thumb.gif bgbl1_2010_j2279_0021.pdf pdf PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt
Kurz erklärt
- Der Internationale Führerschein ist ein kleines Heft im DIN A6-Format mit grauem Umschlag und acht Innenseiten.
- Es gibt verschiedene Fahrzeugklassen, die im Führerschein eingetragen werden, wie A1, A, B, C1, C, D1, D und deren Anhängerklassen.
- Jede Fahrzeugklasse hat spezifische Anforderungen an Hubraum, Motorleistung und zulässige Gesamtmasse.
- Bei der Ausstellung des Internationalen Führerscheins werden bestimmte Klassen und Beschränkungen festgelegt, die auf den deutschen Fahrerlaubnisklassen basieren.
- Die Fahrerlaubnisbehörde kann zusätzliche Beschränkungen eintragen, die sich aus verschiedenen Regelungen ergeben.